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Stand: 10.08.2020
Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Fahrgästen im Fernbusnetz von FlixBus. Die Verkehrsmittel dienen der Personenbeförderung.
1.1 Handelt es sich bei den Beförderern um Kooperationspartner, so gelten für diese lediglich deren eigene Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen. Die Einsichtnahme ist auf den Webseiten der Kooperationspartner möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese ggf. nur auf Englisch verfügbar sind. Bei den Kooperationspartnern erfolgt keine Beförderung unter der Nutzung der Marke FlixBus, außer auf der Verbindung 96 Wien-Graz, und der Verbindung X96 Wien Flughafen – Graz, welche durch die Dr. Richard Linien & Co KG betrieben wird.
2.1 Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde.
2.2 Die Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer 3.1) berechtigt den Fahrgast zu einer Fahrt zwischen dem auf dem Ticket angegebenen Start- und Zielort. Ein späterer Zu- oder früherer Ausstieg ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet.
2.3 Bei Buchung an Bord der Fahrzeuge besteht nur dann eine Beförderungspflicht, wenn ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind.
2.4 Bei Bedarfshalten besteht nur dann eine Beförderungspflicht, wenn eine Fahrtbuchung ab oder bis zu dieser Haltestelle innerhalb der entsprechenden Vorausbuchungsfrist erfolgt ist. Bedarfshalte sind im jeweiligen Fahrplan als solche gekennzeichnet. Die entsprechenden Vorausbuchungsfristen sind dem jeweiligen Fahrplan zu entnehmen.
3.1 Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Hierfür werden durch FlixMobility Fahrausweise ausgegeben. Als Fahrausweis gilt die ausgedruckte oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbare Buchungsbestätigung im Zusammenhang mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis des Fahrgastes. Im Falle einer Buchung an Bord der Fahrzeuge gilt die handschriftliche oder ausgedruckte Quittung gleichzeitig als Kaufbeleg und Buchungsbestätigung. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Verbindungen mit Umstieg werden als eine Fahrt angesehen. Bei der Buchung sind Vor- und Nachname des Fahrgastes und gegebenenfalls das Geburtsdatum anzugeben. Die Kontrolle, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht, erfolgt durch Abgleich des Namens des Fahrgastes mit der Buchungsliste, die dem Fahrer oder dem Stationspersonal auf Basis der aktuellen Buchungslage auf dem Mobiltelefon angezeigt wird. Dies erfolgt bevorzugt durch Abscannen der Tickets.
3.2 Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt eine Buchung durchzuführen. Das Betreten des Fahrgastraumes im Fahrzeug ist nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung gestattet.
3.2.1 Fahrten können gebucht werden über die Webportale und die mobilen Smartphone-Apps der FlixMobility per Telefon, in Vertriebsagenturen, an Bord der Fahrzeuge (zum Normaltarif) und an einigen Busbahnhöfen mit eigenem Servicepersonal. Eine Buchung an Bord der Fahrzeuge ist nur möglich, sofern noch ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind. Ein Erwerb im Vorverkauf (Internet, App oder Agenturen) wird daher empfohlen.
3.2.2 Eine Buchungsbestätigung (Bestelldaten) wird gespeichert, ist auf den Webportalen abrufbar und kann zusätzlich im Bedarfsfall an den Fahrgast per Email versandt werden.
3.2.3 Jedem Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis steht ein Sitzplatz zu. Reisende mit Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden bei der Sitzplatzwahl bevorzugt.
3.3 Erwerb von Fahrausweisen im Internet:
3.3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop - im Internet und auf der Smartphone-App - stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den möglichen Fahrgast dar. Durch Anklicken des Buttons „Buchen“ / „Zur Zahlung“ wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Verbindungen mit Umstieg werden als eine Fahrt angesehen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch die automatisierte E-Mail-Bestätigung. Der Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn FlixMobility die Bestellung durch eine Annahmebestätigung angenommen hat. Diese Annahmebestätigung kann zusammen mit der automatisierten E-Mail-Bestätigung oder gesondert im Nachgang erfolgen.
3.3.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es ist nicht möglich Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt FlixMobility keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Insbesondere kann aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmöglichkeit im Internet nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen das System erst zu einem späteren Zeitpunkt (bspw. nach Ablauf einer Vorkaufsfrist) wieder zur Verfügung steht.
3.3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf im Wege des Fernabsatzes, etwa über das Internet abgeschlossene Beförderungsverträge, bei denen sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen – anders als etwa im Online-Versandhandel – die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Unsere Bedingungen über Stornierungen bleiben hiervon allerdings unberührt.
3.4 Von Mitarbeitern betriebene Verkaufsbüros:
Vertriebsagenturen, Ticketverkaufsstellen und die Kundendienstabteilung der FlixGesellschaften können eine Servicegebühr erheben, wenn sie eine Buchung oder Stornierung abschließen. Die Höhe der Shop-Dienstleistungsgebühr hängt vom Standort des Shops ab.
3.5 Beförderungsentgelte:
3.5.1 Ein Anspruch, dass alle Preisstufen oder Preis-Kontingente in allen Buchungsstellen gebucht werden können, besteht nicht. Insbesondere Spar- und Aktionspreise können teilweise nur im Internet buchbar sein.
3.5.2 Das Beförderungsentgelt bezieht sich nur auf den Transport von Personen, sonstige Services und Leistungen wie zum Beispiel die Reservierung von Sitzplätzen und die Beförderung von Fahrrädern, Zusatz- oder Sondergepäck werden separat in Rechnung gestellt.
3.5.3 Für ermäßigte Tarife gibt es bestimmte Buchungsvoraussetzungen. Maßgebend sind diesbezüglich die im Zusammenhang damit veröffentlichten Bedingungen.
Der Fahrgast ist verpflichtet, im Rahmen der stichprobenartigen Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung durch Mitarbeiter der FlixGesellschaften, zum Zwecke des Überprüfens der Gültigkeit des Fahrausweises, sowohl den Fahrausweis, als auch den gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
5.1 Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er an Bord einer Fahrt eines Beförderers angetroffen wird und weder im Vorverkauf noch bei Einstieg in das Fahrzeug einen Platz für die entsprechende Fahrt gebucht hat.
5.2 Der Fahrgast, der bei der Überprüfung ohne gültige Buchung angetroffen wird, ist verpflichtet, seine korrekten Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.
5.3 Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Doppelte des Normalpreises für die vom Reisenden zurück gelegte Strecke, mindestens jedoch 60 EUR, zuzüglich des Fahrpreises für die vom Reisenden noch zurückzulegende Strecke bis zum Reiseziel. Kann vom Reisenden die zurückgelegte Strecke nicht nachgewiesen werden, wird zur Berechnung des erhöhten Beförderungsentgelts der Ausgangspunkt der Verbindung zugrunde gelegt.
5.4 Das erhöhte Beförderungsentgelt ist sofort zu zahlen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung in Textform. Nach Ablauf dieser Frist wird für jede schriftliche Zahlungsaufforderung ein Bearbeitungsentgelt von 5 EUR erhoben, sofern nicht vom Fahrgast nachgewiesen werden kann, dass die Bearbeitungskosten nicht oder in einer niedrigeren Höhe angefallen sind. Die FlixGesellschaften behalten sich Maßnahmen zur weiteren zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung vor.
6.1 Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.
6.2 Soweit die im Fahrplan veröffentlichten Verbindungen mit dem Hinweis „vorbehaltlich behördlicher Genehmigung“ gekennzeichnet sind, ist für die jeweils angegebene Verbindung (Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag, Tarif o. ä.) bei Veröffentlichung des Fahrplans das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsverbindung noch nicht abgeschlossen.
6.3 Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht zu vertreten sind (beispielsweise längere Auswirkungen nach Naturkatastrophen oder Dauer-Baustellen), berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern sie von den ursprünglich vereinbarten Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten nur unerheblich, d.h. bis maximal 2 Stunden, abweichen. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum kostenfreien Rücktritt vom Beförderungsvertrag. Dazu wendet sich der Fahrgast entweder an den telefonischen Kundenservice
oder per Email an service@flixbus.de. Der Fahrgast darf die Fahrt nicht angetreten haben. Auch die sonstigen Rechte des Fahrgastes bleiben unberührt.
7.1 Den Fahrgästen wird empfohlen, sich 15 Minuten vor Fahrtantritt an der Abfahrstelle einzufinden.
7.2 Sollte der Fahrgast zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt nicht am Abfahrtsort der gebuchten Fahrt anwesend sein, so entfällt der Beförderungsanspruch und die gebuchte Fahrt kann anderweitig vergeben werden.
7.3 Sollte der Fahrgast per SMS, per E-Mail oder in einer anderen schriftlichen Weise über eine Verspätung der Fahrt informiert werden, so entfällt der Beförderungsanspruch bei Nichtanwesenheit des Fahrgastes erst ab der in der SMS oder in der E-Mail genannten verspäteten Abfahrzeit.
7.4 Die Kontrolle, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht, erfolgt durch Abgleich des Namens des Fahrgastes mit der Buchungsliste, die dem Fahrer oder dem Stationspersonal auf Basis der aktuellen Buchungslage auf dem Mobiltelefon angezeigt wird. Dies erfolgt bevorzugt durch Abscannen der Tickets. In Ausnahmefällen hat sich der Fahrgast bei einer dahingehenden Aufforderung gegenüber dem Fahr- und Servicepersonal mit der ausgedruckten oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbaren Buchungsbestätigung sowie einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen (Personalausweis, Reisepass, ggf. mit Visum).
7.5 Covid-19-Infektionsschutzmaßnahmen: Der Fahrgast hat einen angemessenen Mund- und Nasenschutz bei Antritt der Fahrt zu tragen. Eine Gesichtsmaske ist während der gesamten Fahrt zu tragen. Fahrgäste, die keinen angemessenen Mund- und Nasenschutz tragen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.
8.1 In der Regel sind die veröffentlichten Linienverkehre durchgehende Verbindungen. In einzelnen Fällen kann ein Umstieg erforderlich sein.
8.2 Sollte ein Umstieg vorgesehen sein, garantieren die FlixGesellschaften die Weiterbeförderung bis zum gebuchten Zielort. Sollte in Ausnahmefällen ein Anschlussbus nicht auf einen verspäteten Zubringerbus warten können, bieten die FlixGesellschaften eine Ersatzbeförderung an. Diese kann in Einzelfällen auch mit Kraftomnibussen anderer Unternehmen, Pkws oder der Eisenbahn durchgeführt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel besteht nicht. Bei großer Distanz zum Zielort oder mangelnden zumutbaren Alternativverbindungen, die erst eine Weiterfahrt am nächsten Tag ermöglichen, wird den Fahrgästen eine kostenfreie Übernachtung in einem Mittel-Klasse-Hotel angeboten.
8.3 Die im obigen Abschnitt beschriebene Regelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Fahrgast bei FlixMobility innerhalb von einer Buchung eine durchgehende Verbindung gebucht hat. Bucht der Fahrgast Einzelstrecken und stellt sich diese selbst zu einer Umsteigeverbindung zusammen, so trägt er selbst das Risiko, einen Anschluss zu verpassen. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung besteht in diesen Fällen nicht. FlixMobility oder die FlixGesellschaften unternehmen jedoch alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.
8.4 Ein Umstieg auf Verkehrsdienste, die nicht von den FlixGesellschaften ausgeführt werden, kann nicht zugesichert werden.
9.1 Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen.
9.2 Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden oder das Wohlbefinden der Mitreisenden erheblich negativ beeinträchtigen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.
9.3 Das Rauchen im Bus ist nicht gestattet, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.
9.4 Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Bus schuldhaft verursacht.
9.5 Fahrgäste, die vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen des Busses herbeiführen, haben an die FlixGesellschaften eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 100 EUR zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.
9.6 Die Beförderer können den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz (mündlicher) Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise (etwa Sicherheitshinweise) hält. Den Beförderern steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu. Eine Ausnahme stellt der krankheitsbedingte Ausfall eines Fahrgastes mit einer ansteckender Krankheit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 VO-ABB dar. In diesem Fall steht dem Fahrgast die volle Erstattung des Fahrpreises zu.
9.7 Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, insofern der Bus mit diesen ausgerüstet ist.
9.8 Bei Pausen/ Stops oder Polizeikontrollen haben die Fahrgäste den Bus auf Aufforderung durch das Fahr- und Abfertigungspersonal zu verlassen. Der Fahrgast hat die Verpflichtung, bei Pausen die vom Fahr- und Abfertigungspersonal angegebene Pausendauer zu beachten. Das Fahrpersonal ist berechtigt zur Weiterfahrt, sofern ein Fahrgast nach Ablauf der angegebenen Pausenzeit nicht zum Bus zurückgekehrt ist und nicht für die Abwesenheit eines Passagiers nach Ablauf der angegebenen Pausenzeit verantwortlich.
10.1 Der Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung allein verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente und Ausweise, sowie Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. FlixBus haftet nicht für nachteilige Konsequenzen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften durch den Fahrgast, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.
10.2 Jeder Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung dafür verantwortlich, alle notwendigen Reisedokumente mit sich zu führen und die Gesetze jedes Landes von, durch oder zu welchem er befördert werden möchte, einzuhalten. (Allgemeine Regel: Personalausweis für die Bürger der Europäischen Union, Norwegen und Island, Reisepass für Bürger aller Nationalitäten).
Es wird empfohlen, selbständig die Einreise- und Reiseanforderungen des Ziellandes/ der zu durchfahrenden Länder zu überprüfen durch Kontaktierung der zuständigen Botschaften oder Konsulate und den Besuch der Website europa.eu: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/index_en.htm
FlixBus haftet nicht für Konsequenzen, die dadurch entstehen, dass die erforderlichen Dokumente und Ausweispapiere vom Fahrgast nicht mitgeführt werden.
10.3 Jeder Fahrgast, der ins Ausland reist oder aus dem Ausland kommt, muss vor jeder Fahrt mit dem Fernbus dem Fahrer- oder Servicepersonal ein für Grenzverkehr gültiges, amtliches Dokument, welches mindestens den Vor- und Nachnamen sowie ein Foto aufweist, zur Identifizierung vorlegen (Personalausweis, Reisepass, ggf. mit Visum) Dazu zählen nicht: Führerscheine, Bibliotheksausweise, Studentenausweise, Krankenkassenkarten und ähnliche Dokumente, die nicht zum alleinigen Identitätsnachweis gegenüber von Ämtern/Behörden dienen. Das Fahrer- und Servicepersonal überprüft die Informationen im Ausweis/Reisepass und dem vom Fahrgast vorgelegten Ticket auf Übereinstimmung.
10.4 FlixBus behält sich das Recht vor, dem Fahrgast die Mitfahrt zu verweigern,
10.5 Im Fall von 10.4 ist FlixBus nicht verpflichtet, das Ticket ganz oder teilweise zu erstatten oder eine andere Form der Entschädigung zu leisten.
10.6 Um die Zollabfertigung zu beschleunigen, darf aufgegebenes Gepäck nicht verschlossen werden.
10.7 Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Art und Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.
11.1 Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren dürfen nur in Kleinkindersitzen befördert werden. Diese sind während der Fahrt mit den im Bus angebrachten Sitzgurten zu befestigen. Die Kleinkindersitze müssen mit Zweipunktgurten zu befestigen sein und sind von der Begleitung der Kleinkinder mitzubringen.
11.2 Kinder und Minderjährige unter 10 Jahren werden auf allen nationalen und internationalen Verbindungen nur befördert, wenn sie während der Fahrt von einem Erwachsenen begleitet werden.
11.3 Kinder und Minderjährige zwischen 10 und 14 dürfen nur dann ohne Begleitung reisen, wenn ein/e Erziehungsberechtigte/r im Rahmen des Buchungsprozesses schriftlich bestätigt hat, dass der/die Minderjährige dazu fähig und in der Lage ist, diese Reise allein und unbeaufsichtigt anzutreten. FlixMobility, die FlixGesellschaften und ihre Partnerunternehmen übernehmen ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem/der Minderjährigen. Allein reisende Kinder können nicht auf Nachtverbindungen und über die nationalen Grenzen hinaus befördert werden. Ebenso sind alle allein reisenden Kinder von Fahrten mit Umsteigeverbindungen ausgeschlossen.
11.4 Jugendliche ab 15 Jahren dürfen alleine reisen. Bei internationalen Verbindungen müssen die Erziehungsberechtigten sicherstellen, dass die Jugendlichen sämtliche Dokumente und Ausweispapiere mit sich führen, welche für den Grenzübertritt erforderlich sind (vgl. Ziffer 11.2).
11.5 Kinder reisen zu einem ermäßigten Tarif. Dieser gilt für Kinder und Minderjährige unter 15 Jahren. Sollte ein verfügbarer Aktionstarif unterhalb des ermäßigten Tarifs liegen, erhält das Kind automatisch den günstigeren Tarif.
12.1 Es werden grundsätzlich alle Personen befördert, unabhängig davon ob sie eine Behinderung haben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Personen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität werden von FlixBus die im Zuständigkeitsbereich des Beförderers gemäß Anlage I a und b der Verordnung (EU) 181/2011 liegenden Hilfeleistungen gewährt.
12.1.1 Innerhalb Tschechiens reisen Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu einem ermäßigten Tarif, sofern sie eine gültige, in Tschechien ausgestellte ZTP oder ZTP/P Karte vorweisen können
12.2 Begleitperson sowie Behindertenbegleit- und Blindenführhunde
12.2.1 Eine Begleitperson wird kostenfrei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorzeigen des entsprechenden Dokumentes bei Fahrtantritt, in dem die Notwendigkeit der ständigen Begleitung verzeichnet ist, in Deutschland, der Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest.
12.2.2 Um die Machbarkeit der Beförderung der Person mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen sowie ihrer Begleitperson sicherzustellen, ist es notwendig, dass der Fahrgast uns vor seiner Buchung über seinen Bedarf informiert. (vgl. Ziffer 12.5.3).
12.2.3 Behindertenbegleit- und Blindenführhunde, die von Menschen mit Behinderung mitgeführt werden müssen, werden unentgeltlich befördert, sofern der Nachweis über einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Zertifikat erfolgt (vgl. 12.2.1). Diese Tiere sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
12.2.4 Um die Machbarkeit der Beförderung eines Begleit- oder Führhundes sicherzustellen, ist es notwendig, dass der Fahrgast vor seiner Buchung und spätestens 36 Stunden vor Fahrtantritt den Kundenservice telefonisch über seinen Bedarf informiert.
12.3 Haltestellen/Busbahnhöfe
FlixGesellschaften haben keinen Einfluss auf den infrastrukturellen und daher behindertengerechten Zustand der angefahrenen Haltestellen und Busbahnhöfe, weshalb auch keine Garantie dafür übernommen werden kann. Die Verantwortung hierfür obliegt dem jeweiligen Betreiber der Station.
12.4 Beförderungsverweigerung
12.4.1 Sollte es wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen physisch nicht möglich sein, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise vorzunehmen, wird sich vorbehalten, eine Reservierung vorzunehmen, einen Fahrschein auszustellen oder auf sonstige Weise zur Verfügung zu stellen, oder die Person an Bord des Fahrzeugs zu nehmen. In diesem Fall wird die betreffende Person über jede annehmbare Beförderungsalternative mit einem Dienst der FlixGesellschaften unterrichtet.
12.4.2 Aufgrund der Bauart der Fahrzeuge ist eine Beförderung derzeit insbesondere nur dann möglich, wenn Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen in der Lage sind, die Fahrt selbständig und ohne fremde Hilfe anzutreten. Der Fahrgast kann verlangen, von einer anderen Person seiner Wahl begleitet zu werden, die in der Lage ist, die von dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität benötigte Hilfe zu leisten, damit die Gründe wegfallen. Eine solche Begleitperson wird kostenlos befördert; sofern machbar, wird ihr ein Sitzplatz neben dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität zugewiesen.
12.4.3 Der betroffene Fahrgast wird unverzüglich und auf Verlangen schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Eingang des Antrags über die entsprechenden Gründe der Beförderungsverweigerung unterrichtet.
12.4.4 Wurde die Beförderung eines Fahrgastes mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geprüft und ein Fahrschein ausgestellt und wird diesem Fahrgast die Beförderung dennoch verweigert, haben sowohl der Fahrgast als auch seine Begleitperson die folgende Wahl: (a) die Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt die kostenlose Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) sofern machbar, die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geänderter Streckenführung durch einen angemessenen alternativen Verkehrsdienst zum im Beförderungsvertrag angegebenen Bestimmungsort.
12.5 Mitnahme von Rollstuhl bzw. Gehhilfen
12.5.1 Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Faltrollstuhls oder ihrer Gehhilfen im Gepäckraum des Busses. Die Rollstühle müssen aus Sicherheitsgründen faltbar und ohne elektrischen Antrieb sein.
12.5.2 Darüber hinaus müssen alle Rollstühle, die im Fahrgastraum benötigt werden, unabhängig vom Herstellungsdatum über Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078-2 verfügen und eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben. Die Erfüllung der vorgegebenen Normen zur Beförderung ist in dem vor der Buchung übersandten Formular zu bestätigen. (vgl. Ziffer 12.5.4).
12.5.3 Um die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, wird der Fahrgast gebeten die genaue Bauart des Rollstuhls oder anderer Gehhilfen vor der Buchung ab 14 Tage und bis spätestens 7 Tage (bei Beförderung im Fahrgastraum) bzw. 36 Stunden (bei Beförderung im Gepäckraum) vor Fahrtantritt telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen.
12.5.4 Der Fahrgast versichert, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann. Der Rollstuhl entspricht den aktuellen amtlichen Sicherheitserfordernissen. Die Beförderung im Rollstuhl kann verweigert werden, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass eine sichere Beförderung nicht möglich oder fraglich ist. Der Beförderer schließt die Haftung für Schäden aus, die auf einen mangelnden technischen Zustand des Rollstuhls zurückzuführen sind.
13.1 Buchung einer Sitzplatzreservierung
13.1.1 Auf einigen FlixBus-Fahrten besteht zum Zeitpunkt der Buchung über unsere FlixBus Websites, bei Partneragenturen und Ticket-Verkaufsstellen von FlixGesellschaften die Möglichkeit, einen bestimmten Sitzplatz (Gang vs. Fenster, Reihe, Tisch) zu reservieren. Sofern der Service auf der ausgewählten Fahrt zur Verfügung steht, kann ein Sitzplatz zu der Buchung hinzugefügt werden. Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Gebühr für einen Sitzplatz wird anhand der Tarife berechnet, die am Tag des Ticketkaufs für die betroffene Fahrt gelten. Der Betrag richtet sich nach der ausgewählten Sitzplatzkategorie und Relation. Die Sitzplätze unterscheiden sich lediglich durch ihre Lage (z. B. bessere Aussicht, Platz an einem Tisch).
13.1.2 Die Buchung einer Sitzplatzreservierung wird mit Angabe auf der Buchungsbestätigung anerkannt. Bei Buchungen mit mehreren Personen sind Sitzplatzreservierungen nicht personengebunden, das heißt, es erfolgt keine Zuordnung zwischen Sitzplatzreservierungen und den Personen einer Buchung.
13.1.3 Eine Verpflichtung zu einer (kostenpflichtigen) Sitzplatzreservierung besteht nicht. Sollte keine Sitzplatzreservierung erfolgen, kann der Reisende bei Fahrtantritt im Bus in einem definierten Bereich einen Sitzplatz frei wählen. In diesem Fall kann nicht sichergestellt werden, dass Familien und Gruppen zusammensitzen. Es wird jedoch stets gewährleistet, dass jeder Kunde einen Sitzplatz im Bus erhält.
13.2 Einschränkungen in der Sitzplatzreservierung
13.2.1 Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen am Bus geht der Sitzplatz- und Beförderungs-anspruch verloren. FlixBus ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket entsprechend Ziffer 7.2 anderweitig zu vergeben. Es wird daher auch im Fall einer Sitzplatzreservierung das Eintreffen an der Haltestelle, spätestens 15 Minuten vor Abfahrt empfohlen.
13.2.2 Im Allgemeinen sind nur Personen mit einer Sitzplatzreservierung berechtigt, einen reservierbaren Sitzplatz einzunehmen. FlixBus kann Sitzplätze aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen neu zuweisen, auch nach Fahrtantritt. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Schwangere, Minderjährige, allein reisende Kinder oder Personen mit körperlicher Beeinträchtigung zur Weiterreise auf einen anderen Platz angewiesen und keine entsprechenden Plätze frei verfügbar sind. In diesem Fall ist den Anweisungen des Busfahrers Folge zu leisten. Die Neuzuweisung von Sitzplätzen erfolgt ohne Beachtung von Rasse, Religion, Hautfarbe, Nationalität oder Geschlecht.
13.2.3 Sollte eine Änderung einer Sitzplatzreservierung vorgenommen und kein Sitzplatz in der gebuchten oder einer höherwertigen Kategorie zugewiesen werden können, kann der Reisende die Sitzplatzreservierungsgebühr zurückfordern.
13.2.4 Bei Ausfällen und Verspätungen gemäß Ziffer 17 wird der Betrag für die Sitzplatzreservierung erstattet.
13.2.5 Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn die Fahrt nicht angetreten oder der Sitzplatz kostenfrei zugewiesen bzw. erworben wurde.
13.3 Stornierung und Umbuchung
Die Gebühr für eine Sitzplatzreservierung ist erstattungsfähig bei Stornierung oder Umbuchung von Fahrten, sofern der Sitzplatz nicht kostenfrei zugewiesen wurde. Es gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 5 der Buchungsbedingungen. Bei Stornierung einer Fahrt können Sitzplatzreservierungen auf andere Personen der gleichen Buchung übertragen werden.
13.4 Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes
13.4.1 Es gelten die Bestimmungen 13.1 bis 13.3.
13.4.2 Ein extra Sitzplatz stellt keinen weiteren Beförderungsanspruch im Sinne des Absatzes 2.2 dar. Daher darf dieser nicht an eine andere Person ohne gültiges Ticket übertragen werden.
13.4.3 Die Gebühr für den freien Sitzplatz richtet sich nach unseren aktuell gültigen Ticketpreisen. Die Gebühr für die Sitzplatzplatzreservierung des freien Sitzplatzes ist darin bereits enthalten.
14.1 Abschluss einer Versicherung
14.1.1 Für einige FlixBus-Reisen kann bei der Buchung über die FlixBus-Webseite eine Versicherung (Gepäckversicherung, Sorglospaket) hinzugebucht werden. Die Verfügbarkeit dieser Versicherungen ist abhängig vom Land Ihres Wohnsitzes. Sofern der Service für die gewählte Reise verfügbar ist, kann der Buchung eine Versicherung hinzugefügt werden. Für diesen Service wird eine Gebühr erhoben. Die Versicherungsgebühr ist abhängig von der gewählten Versicherung.
14.1.2 Die Buchung einer Versicherung erfolgt in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Buchungen von Versicherungen für mehr als eine Person werden nicht jeder Person einzeln zugeordnet; das heißt, es kommt kein Auftrag zwischen der Versicherung und der buchenden Person zustande.
14.2 Versicherungsbedingungen
14.2.1 Die Versicherungen werden von unserem Partner AXA Travel Insurance Limited bereitgestellt. Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier oder in der Ihnen übersendeten Versicherungspolice.
14.3 Anspruchstellung
14.3.1 Alle Ansprüche werden von unserem Partner AXA Travel Insurance Limited bearbeitet. Bitte wenden Sie sich an den dortigen Kundendienst. Die Kontaktdaten finden Sie in den Geschäftsbedingungen entweder hier oder in der Ihnen im Anschluss an die Buchung übersendeten Versicherungspolice.
14.4 Einschränkungen der Versicherung
14.4.1 Wenn Sie den Bus nicht pünktlich erreichen, verfällt Ihr Versicherungsanspruch. In diesem Fall ist FlixBus berechtigt, die Fahrkarte gemäß Absatz 7.2 an eine andere Person zu übertragen. Es wird daher empfohlen, dass Sie nicht später als 15 Minuten vor Abfahrt an der Bushaltestelle eintreffen.
14.4.2 Im Falle von Ausfällen oder Verspätungen gemäß Absatz 17 wird die Versicherung automatisch auf Ihre neue Fahrkarte übertragen.
14.4.3 Beträge werden nicht erstattet, wenn der Fahrgast die Reise nicht antritt.
14.4.4 Alle weiteren Einschränkungen und Voraussetzungen der Versicherung finden Sie in den Geschäftsbedingungen entweder hier oder in der Ihnen im Anschluss an die Buchung übersendeten Versicherungspolice.
14.5 Stornierung der Versicherung
14.5.1 Die Versicherung kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police storniert werden, vorausgesetzt, Sie haben die Reise nicht angetreten und es wurden keine Ansprüche erhoben; zudem darf nicht die Absicht bestehen, einen Anspruch zu erheben und es hat kein Ereignis stattgefunden, welches voraussichtlich einen Anspruch nach sich zieht. Für die Erstattung Ihrer Versicherungsprämie kontaktieren Sie bitte den FlixBus-Kundendienst über das Formular auf der Webseite. Bei Stornierung nach Ablauf der Frist von 14 Tagen werden Beträge nicht erstattet.
15.1 Reisegepäck:
15.1.1 Die vom Fahrpreis umfasste Mitnahme von Reisegepäck ist begrenzt auf ein kostenfreies Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 80 x 50 x 30 cm pro Gepäckstück. Geringfügig abweichende Maße sind zulässig, wenn der Gesamtumfang des Reisegepäckstücks aus Höhe, Breite und Länge 160 cm nicht überschreitet. Jeder Fahrgast kann kostenfreies Reisegepäck bis zu einem Gewicht von insgesamt maximal 20 kg mitführen. Zum Reisegepäck zählen Koffer und Taschen. Als Ausnahme gilt die Mitnahme eines Trekking-Rucksacks. Beachten Sie bitte, dass es bei einigen unserer Linien Ausnahmen bezüglich der Gepäckrichtlinien geben kann. Diese werden gegebenenfalls während des jeweiligen Buchungsvorgangs sowie auf dem ausgegebenen Ticket kenntlich gemacht.
15.1.2 Zusatzgepäck
15.1.2.1 In Einzelfällen kann im Rahmen vorhandener Kapazitäten ein weiteres kostenpflichtiges Reisegepäckstück (Zusatzgepäck) mit Maximalmaßen von 80 x 50 x 30cm und einem Gewicht von maximal 20 kg befördert werden. Auch für das Zusatzgepäck sind geringfügig abweichende Maße zulässig, sofern der Gesamtumfang des Gepäckstücks 160 cm nicht überschreitet. Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von mehr als einem Reisegepäckstück besteht nicht. Beachten Sie bitte, dass es bei einigen unserer Linien Ausnahmen bezüglich der Gepäckrichtlinien geben kann. Diese werden gegebenenfalls während des jeweiligen Buchungsvorgangs sowie auf dem ausgegebenen Ticket kenntlich gemacht.
15.1.2.2 Die Registrierung von zusätzlichem Gepäck ist im Voraus erforderlich. Für diesen Service wird eine Gepäckgebühr erhoben. Die Gebühr für zusätzliches Gepäck hängt von der verwendeten Buchungsmethode ab. Die Buchung kann entweder online während des Buchungsvorgangs oder telefonisch nach dem Buchungsvorgang erfolgen. Wird ein Gepäckstück telefonisch über den Kundenservice angemeldet, ist die Gebühr an den Busfahrer zu entrichten. Die telefonische Registrierung über den Kundenservice kann über folgende Hotlines erfolgen:
15.1.3 Der Fahrgast hat sein Reisegepäck für eine korrekte Zuordnung und Rückgabe, insbesondere zur Vermeidung von Verwechslung, mit Name und Anschrift zu kennzeichnen.
15.1.4 Der Fahrgast ist für das Verladen seines Reisegepäcks bei Umstieg selbst verantwortlich. Eine etwaige Hilfe durch den Busfahrer erfolgt nur in Ausnahmefällen und begründet keinen Anspruch hierauf, es sei denn, es handelt sich es sich um einen Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.
15.2 Handgepäck:
15.2.1 Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt kostenfrei, ist aber begrenzt auf ein Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 42 x 30 x 18cm und einem maximalen Gewicht von 7kg.
15.2.2 Der Fahrgast hat das Handgepäck im Fahrgastraum so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Es ist grundsätzlich auf der Gepäckablage des Fahrgastraumes unterzubringen oder unter den Vordersitz zu schieben.
15.2.3 Das Handgepäck samt Inhalt verbleibt während der gesamten Fahrt in der Obhut des Fahrgastes und ist entsprechend zu beaufsichtigen. Wird ein unberechtigter Zugriff eines Dritten bemerkt, so ist der Busfahrer zu verständigen. Der Fahrgast kontrolliert kurz vor Ende der Fahrt sein Handgepäck auf dessen Vollständigkeit.
15.3 Sondergepäck:
15.3.1 Die Mitnahme von sog. Sondergepäck setzt eine vorherige Anmeldung durch den Fahrgast und eine Bestätigung über die Möglichkeit der Mitnahme voraus. Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme von Sondergepäck besteht grundsätzlich nicht.
15.3.2 Als Sondergepäck gelten Gegenstände, welche die Größenmaße zum Reisegepäck überschreiten. Dabei darf der Gepäckumfang (Höhe in cm + Breite in cm + Tiefe in cm) des Sondergepäckstücks nicht größer sein als 240 cm. Ein einzelnes Sondergepäckstück darf dabei ein maximales Gewicht von 30kg nicht überschreiten.
15.3.3 Die Mitnahme von Sondergepäck ist auf einen Gegenstand pro Fahrgast beschränkt.
15.3.4 Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke oder Teile von Möbeln, Elektrogeräte, Surfbretter und Kartonagen. Orthopädische Hilfsmittel und Fahrräder zählen nicht zum Sondergepäck. Für sie gelten gesonderte Bedingungen.
15.3.5 Es ist eine Anmeldung des Sondergepäcks notwendig, entweder (sofern für die Fahrt möglich) über das Buchungssystem oder telefonisch, frühestens 48 Stunden vor Fahrtantritt, über die folgenden Hotlines:
Wenn Sondergepäck befördert wird, wird eine zusätzliche Gepäckgebühr pro Gegenstand erhoben. Die Gebühr für ein Sondergepäckstück ist unabhängig von der Länge und dem Ticketpreis der gebuchten Strecke. Die Beförderung von Sondergepäck ist im Gegensatz zu normalem Gepäck immer kostenpflichtig.
15.4 Musikinstrumente:
15.4.1 Musikinstrumente zählen zum Sondergepäck. Sollte das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße unterschreiten, kann das Musikinstrument anstelle des Handgepäcks kostenfrei transportiert werden. Sofern das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße überschreitet, muss die Beförderung im Kofferraum erfolgen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an (vgl. Ziffer 15.3.5). Musikinstrumente und deren Koffer, die die Maße von 135 x 48 x 35 cm überschreiten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
15.4.2 Die Beförderung von Musikinstrumenten in einem Hartschalenkoffer wird generell empfohlen.
15.5 Wertsachen und elektronische Geräte:
15.5.1 Wertsachen, wie z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnen- und/oder Lesebrille), elektronische Geräte (Laptops, iPads, Tablet-PCs, MP3-Player, Handys, Kameras, Powerbanks, Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren), E-Zigaretten, elektronische Gebrauchsgüter (insbesondere Laptop-Computer, Mobiltelefone, etc.), die von einer Rückrufaktion des Herstellers bzw. eines Händlers betroffen sind, Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Pässe, Führerscheine, Wertpapiere), etc. und zerbrechliche Gegenstände sind im Handgepäck und nicht im Reisegepäck zu befördern und obliegen der Sorgfaltspflicht des Fahrgastes.
15.5.2 Werden Wertgegenstände dennoch im Reisegepäck befördert, besteht kein Anspruch auf Haftung. Hiervon sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgenommen.
15.6 Kinderwagen:
15.6.1 Kinderwagen werden als Sondergepäck befördert (je Fahrgast max. 1 Kinderwagen). Die Kinderwagen müssen faltbar sein. Nicht faltbare Kinderwagen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Die Anmeldung muss frühestens 48 Stunden telefonisch vor der Abfahrt beim Kundenservice erfolgen.
15.6.2 Kinderwagen werden kostenfrei transportiert.
15.7 Fahrräder & E-Scooter:
15.7.1 Fahrräder
15.7.1.1 Auf einigen Strecken werden Fahrräder befördert. Die Fahrräder müssen Standardgrößen ohne Aufbauten aufweisen und dürfen ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten – E-Bikes, Pedelecs, Tandems oder Fahrräder mit drei Rädern sind von der Beförderung ausgeschlossen.
15.7.1.2 Wir empfehlen allen Fahrgästen, die ihr Fahrrad mitnehmen möchten, frühzeitig im Vorverkauf die Fahrten und Fahrradplätze zu buchen.
15.7.1.3 Die Fahrradbeförderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität von maximal 5 Fahrrädern pro Bus. Eine Beförderungspflicht von Fahrrädern besteht grundsätzlich nicht.
15.7.1.4 Für den Transport von Fahrrädern wird eine zusätzliche Fahrradgebühr erhoben. Die Gebühr für den Transport von Fahrrädern ist unabhängig von der Länge und dem Ticketpreis der gebuchten Route. Die Beförderung erfolgt auf Fahrradträgern. In besonderen Fällen ist die Beförderung nur in geeigneten Taschen im Gepäckraum (z. B. Faltrad) möglich. Der Gepäckumfang (Höhe in cm + Breite in cm + Tiefe in cm) der Fahrradtasche darf 240 cm nicht überschreiten und nicht mehr als maximal 20 kg wiegen. In diesem Fall muss der Kundenservice benachrichtigt werden (vgl. Klausel 15.3.5).
15.7.2 E-Scooter
15.7.2.1 E-Scooter gelten als Sondergepäck. Sie unterliegen den Größen- und Gewichtsbestimmung für Sondergepäck (vgl. Ziffer 15.3.2) und werden gebührenpflichtig (vgl. Ziffer 15.3.5) im Kofferraum befördert. Zum Transport muss der E-Scooter zusammengeklappt werden und in einer geeigneten Tasche verpackt sein.
15.8 Für im Bus vergessene oder sonst wie zurückgebliebene Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz. Sollte der Fahrgast etwas im Bus zurückgelassen haben, dann füllt er das Formular für Fundsachen auf den Webportalen der FlixMobility aus.
15.9 Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere
Dazu zählen bspw. Waffen, Munition und Feuerwerkskörper.
16.1 Die Beförderung und der Transport von Hunden und anderen Tieren in den Fernreisebussen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
16.2 Für Behindertenbegleit- und Blindenführhunde gelten die in 12.2.3 sowie 12.2.4 festgelegten Regeln.
17.1 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt informieren die FlixGesellschaften oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem mit Personal besetzten Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit. Die FlixGesellschaften bieten allen Fahrgästen – insbesondere auch denen, die an Bushaltestellen ohne Personal abreisen - Informationen über Annullierungen oder Verspätungen auf elektronischem Wege an. Um diese Informationen zu erhalten, ist es notwendig, dass die erforderlichen Kontaktangaben zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Mobilfunknummer).
17.2 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Abfahrt der gebuchten Fahrt annulliert werden muss oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert oder im Fall einer Überbuchung hat der Fahrgast die Wahl: (a)der frühestmöglichen Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Der Anspruch auf Erstattung des vollen, bezahlten Fahrpreises erfolgt sowohl für die durchgeführten Teile der Fahrt als auch für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes sinnlos geworden ist. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden und binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist oder dem Fahrgast das Wahlangebot nach (a) und (b)unterbreitet wurde.
17.3 FlixMobility bietet dem Fahrgast die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft sowie Beistand bei der Organisation der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und dem Ort der Unterbringung an, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr durch die Annullierung der Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden erforderlich ist. In diesem Fall bietet FlixMobility Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung an, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind. FlixMobility beschränkt die Gesamtkosten der Unterkunft - ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und der Unterkunft - je Fahrgast auf 80 EUR pro Nacht und höchstens zwei Nächte. Der vorstehende Anspruch auf kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft besteht nicht, wenn FlixMobility nachweist, dass die Annullierung oder Verspätung durch widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb des Busverkehrsdienstes beeinträchtigen, verursacht wurde.
17.4 Wird das Fahrzeug während der Fahrt betriebsunfähig, so bietet FlixMobility dem Fahrgast die Fortsetzung seiner Fahrt mit einem anderen Fahrzeug oder die Beförderung zu einem geeigneten Wartepunkt an, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist.
17.5 Weitergehende Ansprüche aufgrund von Nachteilen der Annullierung oder Verspätung sind nicht ausgeschlossen.
18.1 Bei leichter Fahrlässigkeit wird – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besteht unbeschränkt.
18.2 Die Haftung für mittelbare Schäden wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
18.3 Die Höhe der Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung wird auf 220.000 EUR je Fahrgast begrenzt, wobei die Höhe der Entschädigung im Anwendungsbereich des StVG ausdrücklich unberührt bleibt.
18.4 Die Haftung und die Höhe der Entschädigung für Gepäckschäden wird wie folgt begrenzt bzw. ausgeschlossen:
18.4.1 Für Beschädigung von Gepäckstücken, die im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, oder Verlust von Gepäckstücken, der im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, wird die Höhe der Entschädigung pro Schadensfall je Fahrgast und je Gepäckstück auf 1.200 EUR begrenzt.
18.4.2 Für Verlust von Gepäckstücken, der nicht im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, sowie für Vertausch oder Diebstahl der Gepäckstücke wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
18.4.3 Für Schäden oder Schadenausweitungen, die durch vom Fahrgast zu vertretende unsachgemäße Verpackung der Gepäckstücke entstehen, wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
18.5 Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht mindestens dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung. Hierbei wird jede Anstrengung unternommen, rasch zumindest vorübergehenden Ersatz zu beschaffen, der den technischen und funktionellen Merkmalen des verloren gegangenen oder beschädigten Rollstuhls und anderen Mobilitätshilfen entspricht.
18.6 Die Höhe der Entschädigung bei allen übrigen Sachschäden, die keine unfallbedingten Gepäckschäden und keine Beschädigungen an Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten sind, wird nach § 23 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf 1.000 EUR beschränkt, es sei denn, der Sachschaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.7 Die genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn eine verschuldensunabhängige Garantie im Einzelfall übernommen wurde.
In Ergänzung zu diesen „Besonderen Beförderungsbedingungen“ gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.02.1970 (Bundesgesetzblatt I., Seite 230) in der jeweils gültigen Fassung.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen.
Dänische wehrdienstpflichtige Soldaten können kostenlos reisen, indem sie einen entsprechenden Nachweis und Ausweis hierfür vorzeigen. Es muss eine Sitzreservierung per E-Mail vorgenommen werden: service@flixbus.de