I. Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Stand: 03.12.2024

1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besondere Buchungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webportale von FlixBus (einschließlich mobiler Anwendungen, mittels der die Kunden auf solche Webportale zugreifen können) sowie für die Buchung von Reisen bei FlixBus.

1.2 Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besondere Buchungsbedingungen nicht für die folgenden Fälle, die durch separate Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, gelten:

a) Auf seinen Webportalen ermöglicht FlixBus auch die Auflistung und Buchung von Bodentransportdiensten, die von Dritten angeboten werden, die von FlixBus autorisiert sind, bestimmte Reisen auf seinen Webportalen zu veröffentlichen und anzuzeigen, für die FlixBus jedoch nicht der Vertragspartner in Bezug auf die Buchung von Tickets ist („Angebote von White-Label-Beförderern“). Diese Angebote stellen keine Reisebuchung bei FlixBus dar, da FlixBus in diesem Fall lediglich die Buchung von Angeboten von White-Label-Beförderern über die Website booking.flixbus.com oder eine mobile Anwendung, mittels der die Kunden auf die Website zugreifen können, ermöglicht (zusammenfassend die „White-Label-Plattform“ genannt). Die Verfügbarkeit eines Angebots eines White-Label-Beförderers wird während des Buchungsprozesses durch die Weiterleitung von den FlixBus-Webportalen auf die White-Label-Plattform angezeigt. Der Zugriff der Kunden auf die White-Label-Plattform sowie die Geschäftsbedingungen bezüglich der von FlixBus und seinen Partnern bereitgestellten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Buchung von Angeboten von White-Label-Beförderern auf der White-Label-Plattform unterliegen den separaten Geschäftsbedingungen für die White-Label-Plattform.

b) Die Geschäftsbedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterliegen separaten Geschäftsbedingungen, die vom jeweiligen vertraglichen Beförderer abhängig sind. Der entsprechende vertragliche Beförderer („Beförderer“) sowie die entsprechenden Beförderungsbedingungen („Geschäftsbedingungen des Beförderers“) werden während des Such- und Buchungsprozesses angegeben.

2 Vertragspartner

Vertragspartner für die Buchung der Fahrten (Ticketverkäufer) und die Nutzung der Webportale ist die Flix SE, Friedenheimer Brücke 16, 80639 München, nachfolgend Flix genannt.

3  Kommerzielle Nutzung des Webportals

3.1 Preisvergleichsseiten können einen schriftlichen Vertrag mit der Flix abschließen, in dem ihnen gestattet ist, Preise sowie Fahrpläne der Flix zu erhalten, zu verarbeiten und zu veröffentlichen.

3.2 Es ist nicht gestattet die Webportale der Flix für nicht-private oder kommerzielle Anliegen zu verwenden. Das Benutzen von automatisierten Systemen um Daten von dieser Webseite für kommerzielle Nutzung („Screen Scraping“) zu extrahieren ist verboten. Die Flix behält sich vor, Zuwiderhandlung entsprechend zu verfolgen.

4 Zahlung und Gutscheine

4.1 Fahrausweise können je nach Buchungsstelle mit verschiedenen Zahlungsmethoden bezahlt werden:

  • Im Internet: PayPal, Kreditkarte (Mastercard/Visa/Amex), SofortÜberweisung, iDeal, Postfinance, Carte Bleue, Dotpay, Google Pay, Apple Pay. Wir behalten uns bei jeder Buchung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
  • An Bord der Fahrzeuge: Bar.
  • In Verkaufsstellen / Reisebüros: Alle von der Agentur angebotenen Zahlungsmittel, in jedem Fall aber Barzahlung. Wenn das Beförderungsmittel gleichzeitig die Verkaufsstelle ist, können die Zahlungsmethoden auf Barzahlung oder Kreditkartenzahlung beschränkt sein.

4.2 [Aufgehoben]

4.2.1 [Aufgehoben]  

4.2.2 Kauf per Kreditkarte

Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos mit Abschluss der Buchung. Durch Zahlung per Kreditkarte weist der Kunde das von ihm genutzte Kreditinstitut bereits bei Buchung an, Flix oder einem von ihr beauftragten Dritten im Falle einer Rückbuchung auf Aufforderung den Kundennamen und die vollständige Anschrift mitzuteilen, damit Flix seine Forderungen gegenüber dem Kunden geltend machen kann.

4.2.3 Nach erfolglosem Mahnlauf durch Flix werden die Forderungen zur weiteren Bearbeitung an einen externen Dienstleister übergeben. Flix kann dazu alle erforderlichen personenbezogenen Daten der Schuldner an diesen externen Dienstleister übermitteln.

4.2.4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

4.2.4.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat er ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.2.4.2 Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis sofort fällig.

4.3 Einlösung von Gutscheinen:

4.3.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online oder in unseren Vertriebsagenturen eingelöst werden.

Gutscheine mit einem monetären Wert, sogenannte Wertgutscheine, sind auf den gesamten Warenkorb anrechenbar.

Prozentgutscheine und Freifahrt-Gutscheine können nur auf den reinen Fahrpreis angerechnet werden. Für zusätzliche Service-Leistungen (bspw. Service-Pauschalen, Aufpreis für Fahrräder oder Gepäck) sind diese nicht einlösbar.

4.3.2 Bei den durch Flix durchgeführten Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen sind der Bezug und die Verwendung von Gutscheinen auf drei Gutscheine pro Person beschränkt. Sollte eine Person mehr als drei Gutscheine derselben Gutscheinaktion einlösen, kann Flix die Buchungen stornieren, die über die ersten drei hinausgehen. Von dieser Regelung kann im Rahmen von Sonderaktionen abgewichen werden.

4.3.3 Gutscheine, die unentgeltlich im Rahmen einer Werbemaßnahme oder aus Kulanz ausgestellt wurden, verfallen mit dem ersten Buchungsvorgang.

4.3.4 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch Flix mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.

4.3.5 Eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

4.4 Einlösen von Interflix-Gutscheincodes

4.4.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutscheincode eingelöst werden. Die Gutscheinecodes werden automatisch innerhalb von 48h aktiviert und können nur online oder in unseren Partneragenturen eingelöst werden.

4.4.2 Die Gutscheincodes sind drei Monate lang gültig.

4.4.3 Es kann nur eine direkte Verbindung gebucht werden, mit Ausnahme von Hin- und Rückreisen. Der Abfahrtsort muss nicht der Zielort sein.

4.4.4 Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.

4.4.5 Umbuchungen können ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

4.4.6 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheincodes, ist untersagt und wird von der Firma Flix mit Sperrung der Tickets und/oder Schadenersatzansprüchen sanktioniert.

4.4.7 Die Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

4.4.8 Jede Fahrt, die über einen Gutschein gebucht wird, erfolgt separat und getrennt von den übrigen Fahrten.

4.4.9 Der Fahrgast hat das Recht, binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.

4.5 Preisaktionen

4.5.1 Die von Flix SE im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen und der Kauf ermäßigter Tickets sind auf 3 Tickets pro Person beschränkt. Erwirbt eine Person mehr als 3 Tickets im Rahmen derselben Preisaktion, kann Flix SE alle Buchungen, die über die ersten 3 Tickets hinausgehen, stornieren. Auf diese Regelung kann bei speziellen Angeboten verzichtet werden.

4.5.2 Im Rahmen einer Preisaktion erworbene Tickets, für die nach Ablauf der Aktion andere Bedingungen gelten, müssen zum vollen Preis erworben werden, der am Tag der Fahrt/Gültigkeitstag des Tickets gilt.

4.6 Unzulässige Buchungspraxis

4.6.1 Die kommerzielle Nutzung, insbesondere der Wiederverkauf von Tickets, ist nicht zulässig und wird von Flix SE sanktioniert, indem Tickets gesperrt und/oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

4.6.2 Im Falle einer strafbaren Handlung, wie Betrug oder Täuschungsversuchen, in Verbindung mit dem Kauf, der Rücknahme oder der Übertragung von Tickets behält sich Flix SE das Recht vor, das zugehörige Kundenkonto zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsmethode zu verlangen und/oder die Tickets ungültig zu machen. Ein Anspruch auf Entwertung bzw. Einlösung des jeweiligen Tickets besteht für Flix SE nicht.

4.6.3 Im Falle einer strafbaren Handlung, wie Betrug oder Täuschungsversuchen, in Verbindung mit dem Kauf, der Rücknahme oder der Übertragung von Tickets behält sich Flix SE das Recht vor, Tickets zu stornieren, die infolge einer Stornierung neu ausgestellt oder umgebucht wurden.

5 Stornierung und Umbuchung

5.1 Eine Stornierung (= vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht des Kunden, das die Aufhebung des bestehenden Beförderungsvertrages zur Folge hat und vom Kunden auch dann ausgeübt werden kann, wenn ihm kein anderweitiges gesetzliches oder vertragliches Gestaltungsrecht zur Verfügung steht, welches einen Anspruch auf ganz oder teilweise Rückzahlung des Beförderungsentgeltes zur Folge hätte) kann vor der Abfahrt gemäß 5.2 bis 5.5 erfolgen. Eine Änderung oder Stornierung der Buchung beim Fahrer ist nicht möglich.

Sämtliche weiteren gesetzlichen Ansprüche bleiben neben dem Recht auf Stornierung bestehen und werden durch dieses nicht eingeschränkt.

Umbuchungen können nur in der Art erfolgen, dass der ursprünglich abgeschlossene Beförderungsvertrag durch Stornierung oder unter Ausübung eines gesetzlichen Gestaltungsrechts aufgehoben und ein neuer Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. 

5.2 Eine Stornierung kann ausschließlich auf FlixBus Websites oder durch Partneragenturen und Ticket-Verkaufsstellen von FlixGesellschaften bis zu 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden. Eine Hin- und Rückfahrt gilt als eine Buchung.

5.3 Im Falle einer Stornierung wird ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt. Dieser Storno-Gutschein ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt den Fahrgast, innerhalb dieser Zeit in Höhe des Gutscheinwertes eine neue Buchung vorzunehmen. Liegt der Preis der neuen Buchung über dem Gutscheinwert, so ist der Differenzpreis zu entrichten. Liegt er darunter, so bleibt der Restbetrag des Storno-Gutscheins erhalten und kann bei einer anderen Buchung verwandt bzw. aufgebraucht werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionsangeboten können Abweichungen von diesen Regelungen erfolgen. Näheres regeln die gesonderten auf den Webportalen abrufbaren Aktionsbedingungen.  
Storno-Gutscheine, die vor dem 09.11.2019 erstellt wurden unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

5.4 Je Stornierungsvorgang kann eine Stornierungsgebühr je stornierter Fahrt und je Fahrgast erhoben werden. Der Storno-Gutschein wird in Höhe des Ticketpreises abzüglich der Kosten für den Stornierungsvorgang ausgestellt. Im Falle einer Änderung des Fahrgastnamens muss die Differenz bezahlt werden, wenn der Fahrpreis in der Zwischenzeit gestiegen ist. Die Änderung der Telefonnummer ist kostenlos.

5.5 Falls ein Stornierungsgutschein für eine Buchung verwendet wird, gelten die gleichen Stornierungsbedingungen auch für die neue Reise.

5.6 Wird ein Ticket, für welches die FlixGesellschaften Beförderer sind, nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Tickets abzüglich eines Bearbeitungsentgelts je Fahrt und Fahrgast erstattet, sofern nicht vom Fahrgast nachgewiesen werden kann, dass ein Schaden nicht oder in einer niedrigeren Höhe angefallen ist. Die Beweislast für die Nichtbenutzung des Tickets liegt beim Fahrgast. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Umsteigeverbindungen werden als eine Fahrt angesehen. Der Antrag ist formlos und innerhalb von 3 Monaten möglich. Er ist an Flix oder FlixBus DACH, Postanschrift Flix SE, Friedenheimer Brücke 16, 80639 München oder FlixBus DACH GmbH, Warschauer Platz 11-13, 10245 Berlin zu stellen. Das Bearbeitungsentgelt wird auf einen Betrag von 2 € (oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung) je Fahrgast und Fahrt zuzüglich etwaiger Überweisungsgebühren reduziert, sofern der Beförderer die Flix SE oder die FlixBus DACH GmbH ist und der Antrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird. 5.6. ist nicht anwendbar auf Tickets der FlixTrain GmbH.  

5.7 Sämtliche oben genannten Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die die Flix SE oder die FlixGesellschaften zu vertreten haben. Die Gutschrift des Beförderungsentgelts abzüglich des etwaigen Bearbeitungsentgeltes sowie einer etwaigen Überweisungsgebühr erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden bei der Bestellung angegebene Konto, und bei Bezahlung per Kreditkarte auf dessen Kreditkartenkonto.

5.8 Abweichende Stornierungsrichtlinien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer sind nicht anwendbar.

5.9 Fahrgäste, die planen, in den Schengen-Raum einzureisen, und die nicht entweder (i) EU-Staatsbürger sind oder (ii) einer der Ausnahmen unterliegen, müssen alle notwendigen Dokumente für die Einreise vorlegen. Flix behält sich das Recht vor und ist berechtigt, Tickets bei Nichteinhaltung dieser Anforderung ohne Erstattung zu stornieren, insbesondere wenn die Einreise von den zuständigen EU-Behörden/System verweigert wird, und zwar auch wenn die Buchungsbestätigung bereits ausgestellt wurde.

6 Servicegebühr

Für jede Buchung wird eine Servicegebühr von 0,99 EUR (oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung) erhoben. Die Gebühr wird pro Buchung erhoben und gilt für die Nutzung der Buchungswebsite oder der App sowie für andere kundenorientierte Tools, wie z. B. „Meine Buchung verwalten / Selbstbedienungstool zum Ändern von Reisen, Hinzufügen von Gepäck“.

Im Falle einer Stornierung von Seiten des Fahrgastes wird die Servicegebühr nicht zurückerstattet. Bei telefonischen Buchungen (über den Kundendienst) oder in einer unserer Agenturen und offiziellen Offline-Ticketverkaufsstellen können zusätzliche Gebühren anfallen.

7 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.

8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Buchungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, beeinträchtigt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes.  
 

II Abweichende Länderbestimmungen

1.  Schweden

  • zu 4.1: In Schweden werden an Bord der Fahrzeuge nur Kartenzahlungen akzeptiert (MasterCard, Visa, American Express, Maestro, Visa Electron, V Pay, JCB, Diners Club, China Union Pay). Außerdem kann in Schweden mit mobilen, NFC basierten Zahlungssystemen das Ticket beim Busfahrer erworben werden. (z. Bsp. Swish, Mobile Pay, Apple Pay, Android Pay).

2.  Polen

  • zu 4.1: An Bord der Fahrzeuge werden nur Kartenzahlungen akzeptiert (Visa, V Pay, MasterCard, Maestro JCB, PolCard, PolCard BIS, Diners Club, American Express) und das Bezahlsystem BLIK für Verbindungen, die von der FlixBus Polska sp. z o.o. durchgeführt werden.
  • zu 4.1: Für einige Linien in Polen kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.
  • zu 4.4.1, 4.4.2, 5.6: Diese Bestimmungen finden keine Anwendung für Verbindungen, die von der FlixBus Polska sp. z.o.o. durchgeführt werden.
  • zu 5.1: Eine Stornierung kann nicht durch die Nichtbenutzung des Tickets und anschließender Erstattung für Verbindungen erfolgen, die von der FlixBus Polska sp. z o.o. oder einem anderen Beförderer mit eingetragenem Firmensitz in Polen durchgeführt werden.
  • zu 5.4: Eine Stornierungsgebühr gilt nicht für Verbindungen, die von FlixBus Polska sp. z o.o. oder einem anderen Beförderer mit eingetragenem Firmensitz in Polen durchgeführt werden.
  • zu 6: Für Zahlungen in polnischen Zloty beträgt die Servicegebühr 3,99 PLN.

3. Tschechische Republik

  • zu 4.1: Für einige Linien in der Tschechischen Republik kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.
  • zu 5.4: Die Stornogebühr gilt nicht für in tschechischen Kronen gezahlte Tickets.
  • zu 7: Potentielle Rechtsstreite zwischen FlixBus CZ s.r.o. und Fahrgästen werden vor ein Gericht in der Tschechischen Republik gebracht.

4. Vereinigtes Königreich

  • zu 5.6: Die Erstattung von abgelaufenen Fahrscheinen gilt nicht für Verbindungen, die von FlixBus UK Limited oder einem anderen Beförderer mit eingetragenem Firmensitz in Großbritannien durchgeführt werden.

5. Frankreich

  • zu 4.1: Für einige Linien in Frankreich kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.
  • zu 5.6: Die Erstattung von abgelaufenen Fahrscheinen gilt nicht für Verbindungen innerhalb von Frankreich, die von FlixBus France SARL oder einem anderen Beförderer mit eingetragenem Firmensitz in Frankreich durchgeführt werden.

6. Portugal

  • zu 5.6: Die Erstattung von abgelaufenen Fahrscheinen gilt nicht für Verbindungen innerhalb von Portugal, die von FlixBus Portugal Unipessoal LDA oder einem anderen Beförderer mit eingetragenem Firmensitz in Portugal durchgeführt werden.

7. Ukraine

  • zu 4.5.1: Der im Online-Shop angegebene Gesamtpreis der Fahrkarte umfasst alle mit der Zahlung verbundenen Gebühren, die von Drittanbietern (von FlixBus aus) für die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode erhoben werden, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.  
    Ungeachtet dessen können zusätzlich zu dem im Online-Shop angegebenen, vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreis weitere Gebühren der Bank oder des Finanzinstituts des Kunden hinzukommen, die gemäß Richtlinien der Bank/des Finanzinstituts oder geltenden Gesetzen berechnet werden, ohne dass dies FlixBus bekannt ist oder FlixBus darauf Einfluss hat. Solche Gebühren können zum Beispiel für eine Währungsumrechnung anfallen, die von der Bank/dem Finanzinstitut des Kunden durchgeführt wird. Daher bestätigen die Vertragsparteien, dass zu dem vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreis weitere Gebühren hinzukommen können, für die FlixBus nicht verantwortlich ist.

8. Dänemark

  • zu 4.1: In Dänemark können Fahrausweise nicht an Bord der Fahrzeuge gekauft werden.

9. Belgien

  • zu 4.1: Für einige Linien in Belgien kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.

10. Niederlande

  • zu 4.1: Für einige Linien in in den Niederlanden kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.

11. Luxemburg

  • zu 4.1: Für einige Linien in Luxemburg kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.

12. Ungarn

  • zu 4.1: Für einige Linien in Ungarn kann der Bordverkauf nicht garantiert werden.