Gesetzliche Rabatte in Polen

1. 100 % – Grenzschutzbeamte – illegale Einwanderung 

Grenzschutzbeamte bei der Ausführung ihrer Pflichten zur Vermeidung und Vereitelung illegaler Einwanderung über international bedeutende Transportrouten 

– gültig für normale, schnelle, sehr schnelle und Express-Verbindungen 

2. 95 % – Begleitpersonen für Blinde 

Reisebegleitung für eine blinde Person 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

Der Rabatt ist nur für Reisen mit einer ermäßigungsberechtigten Person gültig:

  • blinde zivile Opfer von Militäroperationen (78 %) oder 
  • blinde Personen (37 % oder 51 %).


3. 95 % – Begleitperson für Kriegsversehrte 

Begleitperson eines/einer Kriegsversehrten, der/die als vollständig erwerbsunfähig gilt und auf Hilfe angewiesen ist 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

Der Rabatt ist nur für Reisen mit einer ermäßigungsberechtigten kriegsinvaliden Person gültig, die nicht in der Lage ist, selbstständig zu arbeiten und zu leben (78 %). 

4. 95 % – Begleitpersonen für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind 

Reisebegleitung für eine auf Hilfe angewiesene Person 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen

Der Rabatt ist nur für Reisen mit einer ermäßigungsberechtigten Person gültig, die nicht in der Lage ist, selbstständig zu leben (37 %). 

5. 93 % – Blinde 

Blinde, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein 

– gültig für normale Verbindungen 

6. 78 % – Grenzschutzbeamte 

Uniformierte Grenzschutzbeamte während der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz von Landesgrenzen und bei der Begleitung festgesetzter Personen, Patrouillen oder der Ausführung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der Kontrolle des Grenzverkehrs 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

7. 78 % – Zollbeamte und Beamte des Finanzministeriums 

Zollbeamte und Beamte des Finanzministeriums bei der Ausführung ihrer dienstlichen Pflichten im Zusammenhang mit Abschnitt 5 des National Tax Administration Act vom 16. November 2016 (Gesetzblatt, Position 1947) 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

8. 78 % – Polizeibeamte 

Uniformierte Polizeibeamte bei der Begleitung festgesetzer Personen oder dem Schutz von Eigentum, dem Transport bestimmter Postsendungen, auf Streife oder bei der Unterstützung von Vollstreckungsorganen 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

9. 78 % – Soldaten der Militärpolizei 

Soldaten der Militärpolizei oder der Militärbehörden bei der Ausführung ihres offiziellen Streifendiensts und andere dienstlicher Pflichten unter Benutzung öffentlicher Transportmittel 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

10. 78 % – Kinder mit Behinderung 

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (bis zum abgeschlossenen 23. Lebensjahr) für Fahrten vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort zu: 

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück) 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

11. 78 % – Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen 

Elternteil oder Begleitperson für ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung(en) auf Fahrten zu: 

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück) 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

12. 78 % – Nicht erwerbsfähige und auf Hilfe angewiesene Kriegsversehrte 

ein Kriegsversehrte/r, der/die als vollständig erwerbsunfähig gilt und auf Hilfe angewiesen ist 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

13. 78 % – Nicht-Berufssoldaten 

Nicht-Berufssoldaten, die den Militärdienst mit Ausnahme regelmäßiger Dienste oder Dienste nach der Stop-Loss-Richtlinie absolvieren und Personen, die dieser Dienstverpflichtung in ähnlicher Form nachgehen 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

14. 78 % – Kinder bis 4 Jahre 

Kinder bis 4 Jahre mit eigenem Sitzplatz 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

15. 78 % – Blinde, durch Militäreinsätze geschädigte Zivilisten 

Blinde, durch Militäreinsätze geschädigte Zivilisten, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

16. 78 % – Studenten mit Behinderung 

Studenten mit Einschränkungen oder Behinderungen (bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr) für Fahrten vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort zu: 

Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstituten, Sonder- und Förderschulen, sonderpädagogischen Zentren, Zentren für Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht und Studien, Rehabilitations- und Bildungszentren, sozialen Wohneinrichtungen, Beratungszentren, Gesundheitseinrichtungen, psychologischen und pädagogischen Kliniken, einschließlich Aufenthalten in Fachkliniken und Rehabilitationsmaßnahmen (und zurück) 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

17. 51 % – Blinde 

Blinde, die das Kriterium erfüllen, auf Hilfe angewiesen zu sein 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

18. 51 % – Kriegsveteranen 

Kriegsveteranen und andere berechtigte Personen – Pensionäre, Behinderte sowie Rentenleistungsempfänger und Familienbeihilfeberechtigte 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

19. 51 % – Aktivisten der antikommunistischen Opposition und aus politischen Gründen unterdrückte Personen 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

20. 49 % – auf Hilfe angewiesene Personen 

auf Hilfe angewiesene Personen, mit Ausnahme von blinden, auf Hilfe angewiesenen Personen 

– gültig für normale Verbindungen 

21. 37 % – Kinder über 4 Jahre 

Kinder über 4 Jahre bis zum Erreichen des Alters für das obligatorische Vorschuljahr 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

22. 37 % – Blinde 

Blinde, die das Kriterium, auf Hilfe angewiesen zu sein, nicht erfüllen 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

23. 37 % – Kriegsveteranen mit Behinderung 

Versehrte Kriegsveteranen mit einer Invaliditätsrente aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Aktivitäten im Ausland 

– gültig für normale und schnelle Verbindungen 

24. 37 % – Kriegsversehrte 

– gültig für normale, schnelle und sehr schnelle Verbindungen 

25. 37 % – Auf Hilfe angewiesene Personen 

auf Hilfe angewiesene Personen, mit Ausnahme von blinden, auf Hilfe angewiesenen Personen 

– gültig für schnelle und sehr schnelle Verbindungen